Der Internationale Double Ultra Triathlon Germany wird organisiert von dem Double Ultra Triathlon Emsdetten 2012 e.V. Die Regeln des Int. Double Ultra Triathlon Germany entsprechen den Bestimmungen des allgemeinen Reglements.

Der Double Ultra Triathlon Germany in Emsdetten wird nach den örtlichen Gegebenheiten, Möglichkeiten und Erfahrungen durchgeführt. Preisgelder und sonstige Leistungen werden vom Veranstalter angestrebt, stehen aber nur nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Schwimmen
    Die Bahnaufteilung erfolgt nach den gemeldeten Schwimmzeiten. Wir sind bemüht auf den Bahnen annähernd gleich schnelle Athleten starten zu lassen. Durch die hohe Bahnbelegung und trotz annähernd gleicher Schwimmzeiten kann es durch Überholvorgänge auf den letzten Metern der Bahn zu Behinderungen anderer Schwimmer kommen. Wir bitten daher Überholvorgänge frühzeitig zu beginnen.Überholvorgänge auf den letzten 10 mtr. der Bahn sollten nicht gestartet werden. Die ausgegebenen Badekappen müssen während des Schwimmens getragen werden. Das Tragen eines Neoprenanzuges ist Pflicht, da es trotz einer Wassertemperatur von ca. 24° C zur Unterkühlung kommen kann. Eine Person der Begleitcrew darf Essen und Trinken während des Schwimmens reichen, aber nur von der gegenüberliegenden Seite aus, von wo aus die Offiziellen die Bahnen zählen sowie die Zeiten nehmen. Nur die Offiziellen bestimmen, wann das Schwimmen beendet ist. Der Wechsel vom Schwimmen zum Radfahren darf nur in der dafür vorgesehenen Wechselzone erfolgen.
  2. Radfahren
    Begleitfahrzeuge auf der Radstrecke sind grundsätzlich untersagt. Die Begleiter dürfen nur am Rand der Radstrecke Essen, Trinken, Kleidung und Ersatzteile reichen sowie bei Reparaturen am Rad helfen. Service- und Kontrollfahrzeuge des Veranstalters beaufsichtigen das Rennen und helfen bei Pannen auf der Strecke.Die Verkehrsregeln müssen eingehalten werden. Die Radstrecke ist während der Nacht nicht komplett beleuchtet. Jeder Teilnehmer hat während der Nacht für ausreichendes Licht am Rad und an der Kleidung zu sorgen. Für Batterien und Ersatzlampen ist der Teilnehmer verantwortlich. Am Samstag, den 14.06.2025 ist das Rad ab 21.00 Uhr auf der Wettkampfstrecke nur noch mit Licht zu fahren. In Fahrtrichtung ist ein weißes Dauerlicht am Rad zu montieren. Dieses darf batteriebetrieben sein. Der Fahrer muss aber jederzeit in der Lage sein die nachlassenden Batterien zu erneuern. Ein Helmlicht oder ein Blinklicht alleine ist als Beleuchtung nicht ausreichend. Nach hinten ist ein rotes Dauer- oder Blinklicht fest am Fahrrad zu montieren. Es wird empfohlen Reflektorstreifen am Fahrrad und an der Kleidung zu tragen. Ein Sicherheitshelm ist Vorschrift. Die Startnummer muss auf dem Rücken getragen werden und immer sichtbar sein, um von den Offiziellen registriert werden zu können. Das Radfahren ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben einem Teilnehmer ist verboten. Der Minimalabstand zwischen dem Hinterrad des vorderen und dem Vorderrad des hinteren Athleten beträgt 10 Meter, seitlich sind es 2 Meter. Der Überholvorgang muss nach 30 Sekunden abgeschlossen sein. Überholte Athleten sind für die Wiederherstellung des Abstandes verantwortlich und können erst dann wieder einen Überholvorgang starten. Motorisierte Race Marshalls werden sicherstellen, dass die Regeln beim Radfahren eingehalten werden. Es gilt das Verbot des Windschattenfahrens (Stop and Go Regel). Eine Weitergabe des Zeitnehmungschips führt zur sofortigen Disqualifikation. Im Wettkampfzentrum können Athleten/Innen kostenlos Massage und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es obliegt dem Teilnehmer, die Offiziellen zu unterrichten, wenn er den Kontrollpunkt passiert. Das Limit für das Radfahren ist am Sonntag, den 15.06.2025 um 02.30 Uhr. Der Veranstalter behält sich vor Athleten nach diesem Zeitpunkt aus dem Rennen zu nehmen.
  3. Laufen
    Das Begleiten von Athleten auf der Laufstrecke ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Crew kann Essen, Trinken und Kleidung in der Verpflegungszone reichen. Die Laufstrecke ist während der Nacht komplett ausgeleuchtet. Es wird empfohlen, eine Stirnlampe zu tragen. Die Kleidung muss der Witterung entsprechen. Reflektierende Kleidung wird ausdrücklich empfohlen. Der Veranstalter behält sich vor, fehlbare Teilnehmer gegebenenfalls darauf hinzuweisen und bei Nichteinhaltung mit Zeitstrafen zu belasten. Die Startnummer muss immer sichtbar vorne getragen werden. Die Teilnehmer können gehen oder laufen, aber keine anderen Hilfsmittel benutzen. Sie müssen aus eigener Kraft den Wettkampf beenden. Eine Weitergabe des Zeitnehmungschips führt zur sofortigen Disqualifikation. Es obliegt dem Teilnehmer, die Offiziellen zu unterrichten, wenn er den Kontrollpunkt passiert. Falls nötig, kann das Ärzteteam bzw. die Wettkampfleitung eingreifen und Teilnehmer gegebenenfalls aus dem Rennen nehmen. Jeder Teilnehmer kann jederzeit im Wettkampfzentrum Massage und Hilfe durch die Sanitäter beanspruchen.
  4. Die Teilnehmer können das Rennen an jeder Stelle des Kurses unterbrechen, es muss jedoch an dieser Stelle wieder aufgenommen werden. Sollten Sie den Wettkampf für längere Zeit (mehr als 30 Minuten) unterbrechen, muss die Wettkampfleitung informiert werden. Gleiches gilt bei einer Wettkampfaufgabe. Eine Nichtabmeldung führt zur Disqualifikation. Bei Wiederaufnahme des Wettkampes nach einer längeren Pause ist ebenfalls die Wettkampfleitung zu unterrichten.
  5. Wir bitten jeden Teilnehmer, sich vor dem Wettkampf eingehend mit den Wettkampfregeln und dem Streckenverlauf vertraut zu machen. Während und nach dem Wettkampf werden diesbezüglich Beschwerden und Ansprüche jeglicher Art nicht mehr akzeptiert. Jeder, der sich nicht informiert hat, trägt ggf. die Verantwortung eines evtl. Ausschlusses. Bei Regelverstößen unterliegt es aber in jedem Fall dem Schiedsgericht, eine entsprechende Entscheidung zu fällen. Diese ist dann in jedem Falle bindend.
  6. Radsicherung/-aufbewahrung: Für die Sicherheit seines Rades und der Ausrüstung ist jeder Teilnehmer und seine Crew selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Material.
  7. Falls ein Teilnehmer bis zum Start des Wettkampfes keine Verzichtserklärung einreicht, ist der Start nicht möglich.
  8. Es können ohne Vorankündigung vor und nach dem Rennen Dopingkontrollen durchführt werden. Eine ausreichende Versicherungsdeckung für Krankheit und Unfall ist Sache der Teilnehmer.
  9. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadensfälle und Diebstahl.
  10. In der Wechselzone und am Schwimmbecken darf sich maximal ein Helfer pro Athlet befinden
  11. Die Bahnerfassung erfolgt beim Schwimmen per Hand bzw. elektronisch. Beim Radfahren und Laufen wird die Rundenerfassung elektronisch erfasst.
  12. Die Zeitnahme erfolgt ausschließlich mit dem race-result AktiveProV2 Transponder, der beim Double Ultra Triathlon in Emsdetten zum Einsatz kommen wird. Die für die Zeitnahme erforderlichen Miet-Transponder werden vor Ort an alle Teilnehmer ausgehändigt und müssen nach Beendigung des Wettkampfes von allen Athleten im Zielbereich wieder abgegeben werden. Während des Schwimmens sind die beiden race-result AktiveProV2 Transponder an dem rechten und linken Handgelenk zu tragen. Eigene ChampionChips können nicht verwendet werden!
  13. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Wettkampf. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er sich einem Gesundheitsscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich  in einem angemessenen Trainingszustand befindet. Zudem erklärt er, dass er einverstanden ist, in diesem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht.
  14. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Die mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien und allen  elektronischen Medien einverstanden.
  15. Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich den in der Ausschreibung aufgeführten Durchführungsbestimmungen und Teilnahmebedingungen zu.
  16. Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.
  17. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich coronabedingt an die Vorgaben des Hygienekonzeptes zu halten.
  18. Coronabedingt kann die Veranstaltung wegen COVID-19 ggf. kurzfristig abgesagt werden.
  19. Der Veranstalter behält sich Regeländerungen vor und Athleten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.